Sicherheitsschlüssel Smartphone

Wir sorgen

für Ihre Sicherheit

Sicherheitstechnik

Abgestimmt auf Ihre individuellen Anforderungen entwickeln wir für Ihr Unternehmen ein zukunftssicheres und effizientes Sicherheitskonzept, das den gesamten betrieblichen Sicherheitsprozess mit all seinen organisatorischen, technischen und baulichen Aspekten abbildet. Wir planen anschließend im Detail alle sicherheitstechnischen Anlagen und nehmen. Dabei beraten wir Sie immer herstellerneutral und unabhängig.

Leistungsumfang Sicherheitstechnik

  • Prozess-Management-Systeme
  • Qualitätsmanagement
  • Sicherheitsmanagement
  • Umweltmanagement
  • Unfallprävention
  • Evaluierungen im Arbeitsschutz
  • Durchführung von Schulungen
  • Beratungen im Arbeitsschutz

Qualitätsmanagement: Die ständig steigernden Anforderungen an Unternehmen erfordern flexible zielgerichtete Organisationsstrukturen. Prozess Management Systeme, wie sie auch als Grundlage der Modelle des Qualitäts-, Umwelt- oder Sicherheit- und Gesundheitsschutzmanagementsystem (gemäß den internationalen Normen ISO9001, ISO14001 oder OHSAS18001) ausgeführt sind, bilden die Grundlage für erfolgreiche Organisationen in der heutigen Zeit.

 

Sicherheitsmanagement: Sicherheit gewinnt zunehmend an Bedeutung. Dabei wird Sicherheit immer mehr vom staatlichen Bereich weg zu Organisationen und der Privatwirtschaft verlagert (dass diese oft genug in Kooperation mit Behörden organisieren). Die Herausforderungen dabei sind komplex und um mit Sicherheit erfolgreich zu sein, muss Sicherheit entlang der jeweiligen Wertschöpfungskette gedacht werden.

 

Umweltmanagement: Das Umweltmanagement ist der Teilbereich des Managements eines Unternehmens, der sich mit den betrieblichen und behördlichen Umweltschutzbelangen der Organisation beschäftigt. Es dient zur Sicherung einer nachhaltigen Umweltverträglichkeit der betrieblichen Produkte und Prozesse einerseits sowie der Verhaltensweisen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen andererseits.

Sicherheitsfachkräfte haben die Aufgabe die Arbeitgeber, die Arbeitnehmer, die Sicherheitsvertrauenspersonen und die Belegschaftsorgane auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit und der menschengerechten Arbeitsgestaltung zu beraten und die Arbeitgeber bei der Erfüllung ihrer Pflichten auf diesen Gebieten zu unterstützen.

Dazu gehören:

  • Laufende Kontrolle des Arbeitsschutzes im Betrieb.
  • Mitwirkung bei Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der Unfallverhütung.
  • Evaluierung - Ermittlung und Beurteilung der Gefahren (nicht Erstevaluierung).
  • Beratung in allen Fragen der Arbeitssicherheit und Gefahrenverhütung.
  • Mitwirken bei der Gestaltung der Arbeitsplätze und des Arbeitsablaufes.
  • Unterstützung bei der Planung von Arbeitsstätten.
  • Beratung bei der Beschaffung oder Änderung von Arbeitsmitteln.
  • Mitwirken bei der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen.
  • Beratung zu Gefahrenstoffen.
  • Beratung und Unterstützung bei der Auswahl und Erprobung von persönlicher Schutzausrüstung.
  • Durchführung von Unterweisungen / Schulungen.
  • Beraten bei der Organisation der Unterweisung und bei der Erstellung von Betriebsanweisungen.
  • Organisation des Brandschutzes und von Maßnahmen zur Evakuierung.
  • Dokumentation der Tätigkeiten und der Ergebnisse auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit und der Arbeitsgestaltung.
  • Unterstützung bei Verwaltungsverfahren im Sinne des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes

 
Die Hauptaufgabe der Sicherheitsfachkraft liegt aber in der laufenden Kontrolle des Arbeitsschutzes im Betrieb. Sie muss in den notwendigen Abständen alle Arbeitsplätze im Betrieb besichtigen, um die erforderlichen Maßnahmen gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten dem Betriebsinhaber vorschlagen zu können. Bei diesen Betriebsbesichtigungen muss die Sicherheitsfachkraft den Betriebsrat und die Sicherheitsvertrauensperson beiziehen.

Das ASchG stellt die Grundlage für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz von Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in Österreich dar.

Arbeitsunfälle verursachen nicht nur viel Leid bei den Betroffenen, sondern auch betriebswirtschaftliche Kosten (Personal-, Sachkosten, Ertrags-, Umsatzverluste, Gerichtskosten, Imageverlust).

Durch einen gezielten Arbeitsschutz sollen Unfallgefahr, Berufskrankheiten, arbeitsbedingte Erkrankungen und Dauerschäden vermieden werden.

Doch nicht nur die Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen treffen Pflichten, sondern auch die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen müssen an der Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen mitwirken.

§§ 3, 15 ASchG

Letztendlich bleiben aber die Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen dafür verantwortlich, dass die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen den Sicherheits- und Gesundheitsschutzvorschriften entsprechend arbeiten.

 

Unsere Dienstleistungen:

  • Unterstützung bei der Arbeitsplatzevaluierung lt. § 4 ASchG
  • Erstellung von Sicherheits- und Gesundheitsschutz Dokumenten lt. § 5 ASchG
  • Unterstützung bei Unterweisungen lt. § 14 ASchG
  • Beratung zum Thema Arbeitnehmerschutz